Pflegeversicherungsbeiträge

Wie hoch sind die Beitragssätze zur Pflegeversicherung in 2023 und 2024?


Die Pflegeversicherung unterstützt versicherte Personen, die pflegebedürftig werden. Alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Auch privat Krankenversicherte sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen, welche das Risiko von privaten Zuzsatzleistungen bei Pflegebedürftigkeit abfangen bzw. mindern sollen. Gesetzliche Regelungen zur Pflegeversicherung finden sich im SGB XI.


Pflegeversicherungsbeiträge 2024
Beiträge zur Pflegevers.GesamtANAG
Pflegevers. allgemein3,4%1,7%1,7%
Pflegevers. Sachsen3,4%2,2%1,2%
Kinderlosenzuschl. PV0,6%0,6%0%
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV0,25%0,25%0%


Pflegeversicherungsbeiträge 2023
Beiträge zur Pflegevers.GesamtANAG
Pflegevers. allgemein3,05% ab Juli 3,4%1,525% ab Juli 1,7%1,525% ab Juli 1,7%
Pflegevers. Sachsen3,05% ab Juli 3,4%2,025% ab Juli 2,2%1,025% ab Juli 1,2%
Kinderlosenzuschl. PV0,35% ab Juli 0,6%0,35% ab Juli 0,6%0%
Entlastung 2. bis 5. Kind < 25J. PV0,25%0,25%0%


   

Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung hängen vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn und von der Anzahl der Kinder ab. Kinderlose AN über 23 Jahre zahlen einen Kinderlosenzuschlag. Dieser Zuschlag beträgt in 2024: 0,6%. Für Arbeitnehmer mit Kindern unter 25 Jahren gibt es eine Ermäßigung in der Pflegeversicherung jeweils für das 2. bis 5. Kind. Sonderregelungen zur Beitragszahlung für die Pflegeversicherung bestehen im Bundesland Sachsen. In der oben stehenden Tabelle finden Sie eine entsprechende Übersicht zu den Beitragssätzen in der Pflegeversicherung für das Jahr 2024.

Die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge ist durch eine Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2024 monatlich 5.175,00 Euro. Es gibt also eine Obergrenze für die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Minijobber sind durch den Minijob weder kranken- noch pflegeversichert und zahlen keine entsprechenden Beiträge. Erst ab einem Midijob sind AN pflegeversichert. Für Midijobs fallen die Pflegebeitragssätze für Arbeitnehmer geringer aus. Die genauen Pflegeversicherungsbeiträge können auf der Hauptseite online berechnet werden. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr.



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Welche Leistung lassen sich aus der Pflegeversicherung beziehen?

Die Pflegeversicherung unterstützt bei Pflegebedürftigkeit den Versicherten bei den Kosten für ambulante Pflegedienste oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Auch die Auszahlung von Pflegegeld an nahestehende Personen, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern, ist möglich. Zum Bezug der Pflegeversicherungsleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrades notwendig. Erst dann erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Es werden fünf Pflegegrade unterschieden, welche unterschiedliche Pflegeleistungen mit sich bringen. Um herauszufinden, ob eine Einstufung in einen Pflegegrad in Betracht kommt, können entsprechende Pflegegradrechner online verwendet werden. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt über ein Punktesystem, welches Fragen aus verschiedenen Bereichen des Pflegebedürftigen zur Bedürftigkeit auswertet.

   

Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden vom Arbeitgeber bereits im Rahmen der Gehaltsabrechnung einbehalten und an die jeweilige Krankenversicherung des Arbeitnehmers gezahlt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich dabei den Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung wie weiter oben dargestellt.



   

Steuerliche Abzugsfähigkeit der PV-Versicherungsbeiträge

Beiträge zur Pflegeversicherung können steuermindernd geltend gemacht werden und mindern die Lohnsteuer bereits in der Lohnabrechnung. Daher kommt es entsprechend der Ermäßigung der Pflegeversicherung für Kinder unter 25 Jahren zu einer leichten Lohnsteuererhöhung. Allerdings ist die Ersparnis in der Pflegeversicherung höher als die Lohnsteuererhöhung. Steuerlich abziehbar für den Arbeitnehmer ist nur der Beitragsanteil, den der Arbeitnehmer selbst getragen hat. Die Jahresumme der vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung kann der Lohnsteuerbescheinigung des entsprechenden Jahres entnommen werden. Denken Sie daran, die gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge bei der Erstellung der Steuererklärung einzutragen.




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